Ältere Jahrgänge

Ältere Jahrgänge

Rentennahe Jahrgänge, die Einmalbeiträge aufbringen wollen, profitieren besonders von der hohen staatlichen Förderung der Basisrente über die steuerliche Abzugsfähigkeit. Durch die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung können ältere Sparer prozentual mehr Beiträge von Steuern absetzen, als sie während der Rentenphase versteuern müssen. So können sie beispielsweise im Jahr 2012 74 % der geleisteten Beiträge steuerlich gelten machen und müssen bei sofort beginnendem Rentenbezug lediglich 64% der Rente als Einkommen versteuern. Ein weiterer Vorteil: Der persönliche Steuersatz im Ruhestand ist meist wesentlich geringer als in der Berufsphase.





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