Basisrente für Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige und Freiberufler ist die Basisrente die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen, da ihnen der Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Riester-Rente verwehrt ist. Den maximal möglichen jährlichen Beitrag (20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete) können Selbstständige und Freiberufler voll ausschöpfen.

Falls vorhanden, müssen die Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken bzw. landwirtschaftlichen Alterskassen von dem Basisrente-Höchstbetrag von 20 000 Euro (für Alleinstehende) oder 40 000 Euro (für Verheiratete) abgezogen werden.

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