Besteuerung der Basisrente

Besteuerung der Basisrente

Besteuerung der Basisrente: Die Rentenzahlungen aus der Basisrente werden “nachgelagert”, d.h. erst im Rentenbezug, besteuert.

Im Jahr 2012 ist 64 % der Rente zu versteuern. Bis zum Jahr 2020 erhöht sich für neu beginnende Rentenzahlungen der zu versteuernde Rentenanteil um 2 %-Punkte pro Jahr. Ab 2020 steigt der zu versteuernde Rentenanteil dann jährlich um einen weiteren Prozentpunkt an, so dass bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 die volle Rente steuerpflichtig ist. Da der persönliche Steuersatz in der Regel im Ruhestand niedriger ist als während des Berufslebens, ergibt sich meist ein Steuervorteil.

Besteuerung Basisrente Rürup Rente
Der zu versteuernde Rentenanteil wird in dem Jahr festgeschrieben, das auf den ersten Bezug der Rentenzahlung folgt. Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung.



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