Basisrente für Angestellte
Angestellte, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, müssen von dem Betrag 20 000 Euro (für Alleinstehende) oder 40 000 Euro (für Verheiratete) den gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag (GRV) abziehen. Mit dem Beitrag zur Basisrente (Rürup-Rente) gehören auch die eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu den abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen.
