Voraussetzungen für die Basisrente
Damit die Basisrente staatlich gefördert wird, muss sie einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:
- Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Die Basisrente darf also nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Es gibt auch keine Möglichkeit der Teilauszahlung.
- Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.
- Die erworbenen Rentenanwartschaften dürfen weder übertragbar, beleihbar noch veräußerbar sein.
- Die Versicherungsansprüche dürfen zwar nicht vererbt werden, können aber mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung kombiniert werden. Auf diese Weise können auch der Ehegatte und die kindergeldberechtigten Kinder des Anlegers abgesichert werden.
- Die Leistungen werden immer nur an den Versicherten selbst ausgezahlt, solange er lebt.
